Allgemeine Vertragsgrundlagen

Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign)

1. Allgemeines

1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen mir, Olaf Welling, und Ihnen, dem Auftraggeber, gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Diese gelten auch dann, wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und jene entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Meine AVG gelten auch, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen von Ihnen den Auftrag vorbehaltlos ausführe.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ich ihnen ausdrücklich schriftlich zustimme.

2. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Ich schulde keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.

3. Vergütung

3.1 Sämtliche Leistungen, die ich für Sie erbringe, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünschen Sie während oder nach meiner Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen von mir, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ich auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit bei mir angefordert werden.

3.3 Vorschläge von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern oder Ihre bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von mir finanzielle Vorleistungen, die 25 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann ich bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Nutzungsrechte

5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt mich neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Meine sämtlichen Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen werden Ihnen im Sinne des §18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

5.2 Ich räume dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf Sie über.

5.5 Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

6. Namensnennungspflicht

»Olaf Welling Grafik-Designer AGD« oder eine andere, von mir bestätigte Namensnennung ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe meiner Leistungen namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.

7.2 Ich bin nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung zu bestellen. Sie verpflichten sich, mir entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen in meinem Namen und für meine Rechnung abgeschlossen werden, verpflichten Sie sich, mich im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Ich bin in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung von Ihnen zu erstatten.

7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit Ihnen abgesprochen sind, sind von Ihnen zu erstatten.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten

8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

8.2 Die Originale sind mir nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust haben Sie die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben in meinem Eigentum. Ich bin nicht verpflichtet, Daten und Dateien an Sie herauszugeben. Wünschen Sie deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8.4 Habe ich Ihnen Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit meiner vorheriger Zustimmung geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Ihre Rechnung und, sofern Sie kein Verbraucher sind, auf Ihre Gefahr.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind mir Korrekturmuster vorzulegen.

9.2 Die Produktionsüberwachung durch mich erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlassen Sie mir bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.

9.4 Ich bin berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für Sie hinzuweisen, sofern ich nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter hole ich für meine Werbezwecke selbst ein.

10. Haftung

10.1 Ich hafte für entstandene Schäden z.B. an mir überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden hafte ich auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen hafte ich für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

10.2 Für Aufträge, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung an Dritte erteilt werden, übernehme ich Ihnen gegenüber keinerlei Haftung, es sei denn, mich trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Ich trete in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Sie versichern, dass Sie zur Verwendung aller mir übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte Sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellen Sie mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4 Sie haben Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen von Ihnen freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von mir für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Verbraucher sind.

10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei mir geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

10.6 Sie sind verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor Sie die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwenden. Ich hafte außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit meiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Ich werde Sie auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie mir bekannt sind. Für die von Ihnen zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Kommunikationsdesigners.

11. Vertragsauflösung

Sollten Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, erhalte ich die vereinbarte Vergütung, muss mir jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz des Kommunikationsdesigners.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Fassung vom 28. August 2012